Pre-Opening beschreibt die Zeit, in der der Käufer einer Pflegeimmobilie nach Bezugsfertigkeit der Immobilie sich an den Anfangskosten des Betreibers in der Gestalt beteiligt, dass er für eine gewisse Zeit auf seine Miete verzichtet. Der Hintergrund der Kostenteilung ist dem Umstand geschuldet, dass das Pflegeheim ja nicht von Anfang an gleich voll belegt ist, sondern schrittweise über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr erst voll belegt wird. In der Regel teilen sich die Pre-opening Kosten der Betreiber und die Käufer hälftig. Beispiel: Es ist im Pachtvertrag mit dem Pflegeheimbetreiber eine pre-opening Zeit von 6 Monaten vereinbart, die sich Betreiber und Investor hälftig teilen. Dies würde in diesem Beispiel bedeuten, dass wenn die Immobilie zum 30.06. bezugsfertig wäre und der Pachtbeginn der 1.7 wäre, an den Käufer der Immobilie erst zum 1.10. die erste Pacht bezahlt werden würde. Die Zeit zwischen dem 1.7. und dem 1.10. ist für den Pächter/Betreiber mietfrei gegenüber den Käufern.
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