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Dach und Fach
In der Baubranche wird der Begriff „Dach und Fach" meist in Zusammenhang mit dem Thema Instandhaltung verwendet. Es wird geregelt, welche Kosten vom Vermieter und welche vom Mieter übernommen werden müssen. Nach vielen Jahren ohne klare Aussage, wer für welche Gebäudeteile zuständig ist, wurde vor einigen Jahren während eines Gerichtsverfahrens eine Definition festgelegt. Diese wird in der Regel von den meisten Bauträgern in die Verträge übernommen.Dach:
- Dachkonstruktion, einschließlich Nebendächer und Vordächer
- sämtliche Dacheindeckungen
- Dachterrassen inkl. Abdichtung (das Obermaterial einer Dachterrasse gehört nicht hierzu)
Fach:
Zum Teilbereich des Fachs zählen alle fest mit dem Gebäude verbundenen Dinge wie z.B. Wände, Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen, Heizungsanlage, Fenster, Aufzug, Außentüren, Verglasung und sonstige Einrichtungen, die allen Eigentümern und Bewohnern zugänglich sind.
Aus diesem Bereich ausgenommen sind allerdings Reparaturen und Instandsetzungen, die auf einen allgemeinen Verschleiß durch die Nutzung zurückzuführen sind.