Lexikon-Übersicht

Verwalter

Der (Haus-)Verwalter, der vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gewählt wird, kümmert sich um die Verwaltung von vermieteten Immobilien. Er wird in der Regel für eine bestimmte Verwaltungsperiode eingesetzt.

Er verwaltet und prüft die eingehenden Mieten/Pachtzahlungen und Instandhaltungsrücklagen. Indexierungsvereinbarungen im Pachtvertrag werden ebenso vom Verwalter überwacht wie die Koordinierung benötigter Instandhaltungsmaßnahmen. Der Verwalter erstellt die Jahresabrechnungen und stellt Wirtschaftspläne auf. Außerdem ist er für die Qualitätskontrolle des Pflegeheims zuständig.

Einmal im Jahr lädt der Verwalter zu einer Eigentümerversammlung ein, bei der wichtige Themen wie Instandhaltungsmaßnahmen und der Wirtschaftsbericht des Pflegeheims besprochen werden. Eigentümer, die nicht selbst daran teilnehmen können, dürfen sich durch den Verwalter vertreten lassen. Sämtliche Ergebnisse und Abstimmungen werden in einem Protokoll festgehalten und allen Eigentümern zugesandt.

In vielen Fällen wird bei Pflegeimmobilien die Verwaltung von sogenannten Treuhändern übernommen. Da die Hauptaufgaben, wie Instandhaltungsmaßnahmen, Pachtverwaltung usw. vom Betreiber übernommen werden, reicht für die kleinen Verwaltungsaufgaben ein solcher Treuhänder völlig aus.

Unser Qualitätsanspruch

  • aktiv beraten, statt nur verkaufen
  • objektbezogene Chancen/Risikoaufklärung
  • Sicherheit vor Rendite
  • professionelle Verkaufsabwicklung
  • hervorragender Aftersale-Service

Ihre Pflegeimmobilien- & Anlage-Profis

30 Jahre Erfahrung mit Immobilien
  • Unabhängige Beratung
  • Pflegekompetenz
  • Recherchen / Publikationen
Erfahrungen & Bewertungen zu IBY Investment GmbH