Sämtliche für eine notarielle Beurkundung notwendigen Informationen und Unterlagen (wie Pachtvertrag, Baupläne, Teilungserklärung, Baubeschreibung usw.) werden in der sogenannten Verweisurkunde zusammengefasst. Während der Beurkundung verweist der Notar auf dieses wichtige Dokument, liest dessen Inhalt aber nicht vor. Um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Inhalt zu befassen, muss dieses Dokument als Teil des Kaufvertrags mindestens 14 Tage vor der Beurkundung dem Käufer zugestellt werden.
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