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Teilungserklärung

Wird ein Immobilieneigentum auf mehrere Eigentümer aufgeteilt, erhält jeder Eigentümer ein Teileigentum. Dies wird in einer sogenannten Teilungserklärung festgehalten und dem Grundbuchamt übermittelt.

Im Aufteilungsplan, welcher für die Teilungserklärung zwingend erforderlich ist, muss genau gekennzeichnet sein, welches Teileigentum an welchen Eigentümer übertragen wird. Dabei werden den Eigentümern Sondernutzungsrechte an bestimmten Wohneinheiten und Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum zugesprochen.

Erstellt wird die Teilungserklärung vom Architekten. Nach der Beurkundung durch einen Notar prüft die zuständige Baubehörde die sogenannte Abgeschlossenheit. Ist diese gegeben, wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt.

Danach werden vom Grundbuchamt Wohnungsgrundbücher/Teileigentumsgrundbücher erstellt. Diese sichern den Eigentümern der jeweiligen Wohneinheit Ihre entsprechenden Rechte.

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