Betreiber-Übersicht
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ERL - Betreuungsdienst und 24-Stunden-Notruf
- Pauschale für Betreuungsvertrag (Grundleistung und Notruf)
- 24-Stunden-Notruf - alle Wohnungen sind mit einer Notrufanlage ausgestattet
- Der Abschluss eines Betreuungs- und Notrufvertrages ist Pflicht
- Jeder Bewohner kann darüber hinaus gegen gesonderte Vergütung einen ambulanten Pflegedienst seiner Wahl beauftragen
Kontakt
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