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ERL - Betreuungsdienst und 24-Stunden-Notruf

  • Pauschale für Betreuungsvertrag (Grundleistung und Notruf)
  • 24-Stunden-Notruf - alle Wohnungen sind mit einer Notrufanlage ausgestattet
  • Der Abschluss eines Betreuungs- und Notrufvertrages ist Pflicht
  • Jeder Bewohner kann darüber hinaus gegen gesonderte Vergütung einen ambulanten Pflegedienst seiner Wahl beauftragen

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ERL - Betreuungsdienst und 24-Stunden-Notruf

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