Checkliste Pflegeimmobilien: Haben Sie den Afa-Satz (2% oder 3%) geprüft?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, die Anschaffungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Bei Pflegeimmobilien beträgt der AfA-Satz üblicherweise 2 % oder 3 % pro Jahr, abhängig von Baujahr, Bauweise und Nutzungsart.
Prüfpunkte für Anleger:
- Baujahr und Nutzungsart des Gebäudes erfassen
- Anteil der Grundstückskosten am Kaufpreis ausschließen (nur Gebäude kann abgeschrieben werden)
- Prüfen, welcher AfA-Satz nach Steuerrecht anzuwenden ist
- Einberechnung der AfA in die Renditeplanung
Die AfA reduziert das zu versteuernde Einkommen und verbessert die Nettorendite. Ein korrekt berechneter AfA-Betrag bildet die Grundlage für weitere steuerliche Planungen.
Unser Tipp: Lassen Sie die AfA-Berechnung von einem Steuerberater prüfen, damit alle relevanten Werte korrekt berücksichtigt werden.
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung.
