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Grunderwerbssteuer (GrESt)

Beim Kauf eines Grundstücks oder Grundstückanteils im Inland wird die sogenannte Grunderwerbssteuer fällig. Als Grundlage dafür wird das Grunderwerbsteuergesetz herangezogen. Es handelt sich hierbei um eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergegeben werden kann.

Der Steuersatz der Grunderwerbssteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (Schleswig-Holstein). Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird anhand des kompletten Kaufpreises der Immobilie berechnet. Unberücksichtigt bleiben hierbei z.B. Erbschaften, Schenkungen oder Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie.

Zur Zahlung verpflichtet wird durch notarielle Kaufverträge in der Regel der Käufer. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird das zuständige Finanzamt durch den Notar in Kenntnis gesetzt. Die Höhe der Steuerschuld ergeht durch die Ausstellung des Grundsteuerbescheides durch das jeweilige Finanzamt. Nach Begleichung der Steuerschuld durch den im Kaufvertrag genannten Zahlungspflichtigen erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist notwendig für den Eintrag des neuen rechtmäßigen Eigentümers im Grundbuch.

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