18 gute Gründe für die Investition in eine Pflegeimmobilie

Der Bedarf an Pflegeimmobilien steigt in Deutschland durch den demografischen Wandel immer weiter. So eignen sich Pflegeimmobilien wie auch andere Immobilien als private Altersvorsorge. Diese bieten alters- und pflegegerechten Wohnraum, der barrierefrei und behindertengerecht erbaut wird.

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Bei Einmalzahlung. Bis zu 10% p.a. Mietrendite bei Finanzierung (Eigenkapitalrendite). Wundern Sie sich nicht über die 10% p.a., diese sind aufgrund des Finanzierungshebels möglich, erfordern aber gute Bonität und lange Laufzeit. Fragen Sie uns, wie das geht!
Langfristige Miet-/Pachtverträge sichern Ihnen als Eigentümer regelmäßige und sichere Mieteinnah-men, die durch zusätzlich vereinbarte Indexierungen langfristig steigen.
In Abhängigkeit der Energieeffizienz des Gebäudes, können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teils lukrative Zuschüsse und verbilligte Darlehen vor Abschluss des Kaufvertrages oder vor Sanierungsbeginn beantragt werden. Zu aktuellen Förderprogrammen sprechen Sie uns bitte an.
Pflegeheime, die Pflegeimmobilien anbieten, werden in der Regel von namhaften, bonitätsstarken und äußerst erfahrenen Betreibern geführt. Wer in eine Pflegeimmobilie investiert, kann sicher sein, dass ein besonderes Augenmerk sowohl auf die langjährige Erfahrung als auch auf die wirtschaftliche Stärke des Betreibers gelegt wurde.
die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken können: Die sogenannte AfA beträgt auf
  • die Gebäudeherstellungskostenpro Jahr, Abschreibedauer 50 Jahre
  • die Außenanlage 6,7% pro Jahr, Abschreibedauer 15 Jahre
  • das Inventar 6,7%-10% pro Jahr, Abschreibedauer 10-15 Jahre
Die Heimgelder der Heimbewohner sind durch die Versorgungsverträge mit den Verbändender Pflegekassen und dem Träger der Sozialkasse gemäß BSHG abgesichert. Das heißt im Klartext: Wenn ein Heimbewohner nicht mehr zahlen kann und die Angehörigen unter den Bemessungsgrenzen (Angehörigen-Entlastungsgesetz) verdienen, zahlt der Staat. Dies minimiert ganz nebenbei das Ausfallrisiko des Betreibers.
Pflegeimmobilien sind Teileigentum und müssen nach §8 WEG verwaltet werden (ähnlich wie ein klassisches Mehrfamilienhaus vom Bauträger). Sämtliche Mietmodalitäten wie Pacht einnehmen, Instandhaltungsrücklagen bilden, Mieten pünktlich auszahlen und das Organisieren von Eigentümerversammlungen wird von der Hausverwaltung über-nommen. Je nach Verwaltungsauftrag führen die Hausverwalter regelmäßige Betreiberscreenings und regelmäßigebautechnischeÜberprüfungenamverwalteten Objekt durch und können so frühzeitig potentielle Störquellen und Schieflagen erkennen und im Sinne der Eigentümer gegensteuern.
Der Pflegemarkt an sich und auch der Markt an Pflegeimmobilien sind eigenständige Märkte, mit einer eigenen Nachfrage, die beide unabhängig von den Finanz- und Börsenmärkten funktionieren. Der Pflegemarkt gilt in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung als Wachstumsmarkt Nr. 1.
Durch § 557b BGB ist die sogenannte Indexmiete für Mietverträge über Pflegeimmobilien geregelt. Das heißt, dass sich in der Regel alle 5 Jahre in Abhän-gigkeit der Inflation, gekoppelt mit dem Lebenshaltungskostenindex (wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt), die Miete automatisch erhöht. Konstante Mietsteigerungen tragen maßgeblich zum Werterhalt im Regelfall zu Wertsteigerungen Ihrer Pflegeimmobilie bei.
Durch die Alterung der Gesellschaft wird der Pflegemarkt weiter wachsen. Geht man von konstanten Pflegequoten aus, ist bis 2030 in Deutschland mit 4,4 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen, bis 2040 mit 5 Millionen. Das wäre gegenüber 2017 ein Anstieg um 26 bzw. 42 Prozent. Dieser hätte bei Fortschreibung des Status quo einen zusätzlichen Bedarf von 378.000 stationären Pflegeplätzen bis 2040 zur Folge. Die erforderlichen Neu-und Re-Investitionen beliefen sich entsprechend auf 109 Milliarden Euro. (Auszug RWI Pressemitteilung 6.11.2019)
Durch den Eintrag ins Grundbuch ist die Pflegeimmobilie abgesichert. Sie kann somit vererbt, verschenkt, verkauft und beliehen werden.
Die Pflegeimmobilie gilt aufgrund ihres niedrigen Bewirtschaftungsaufwandes auch als „Sorglos-Immobilie". Der Betreiber kümmert sich um die Vermietung seiner Heimplätze selbst, schließt die Versorgungs- und Wartungsverträge mit den Unternehmen und veranlasst auch die notwendigen Renovierungen im Innenbereich. Lästige Nebenkostenabrechnungen und Mieter-querelen, wie sie oft bei klassischen Eigentums-wohnungen vorkommen, kennen Investoren von Pflegeimmobilien nicht.
Eine Pflegeimmobilie ist eine Sachwertanlage, die in der Regel von der schleichenden Inflation und Geldentwertung profitiert und dadurch an Wert gewinnt. Unterstützt wird der ganze Prozess durch die ständig steigende Nachfrage an Pflegeplätzen.
Der Betreiber (Pächter) ist sowohl für die (innere) Instandhaltung des Gebäudes als auch für die Zahlung der Gebäudeversicherung, Grundsteuer und diverser Wartungen (Aufzüge,Heizungetc.) zuständig. Der Vermieter (Eigentümer) nur für die Instandhaltung des sogenannten Gemeinschafts-eigentums, also z.B. Fenster, Fassade, Dach, Heizungsanlage, Aufzügeusw. Die laufenden Instandhaltungskosten, hauptsächlich im Innenbereich des Objektes, wie z.B. Wartungsarbeiten, Erneuerung der Böden, Streichen der Wände usw. trägt der Betreiber selbst. Das entlastet erheblich die Geldbeutel der Eigentümer.
Auch wer regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt und auch privat vorgesorgt hat, kann Gefahr laufen, im Alter zu verarmen. Schuld daran ist die derzeitige Niedrigzinspolitik und die damit einhergehende Vernichtungvonbestehenden Geldvermögen. Sachwerte können davor schützen und im Idealfall den Umstand ins Positive umkehren. InformierenSie sichübereinen planmäßigen Vermögensaufbau mit Pflegeimmobilien - eine gute und sichere Alternative im heutigen Anlagemarkt.
Finanz- und Wirtschaftskrisen mit Bankinsolvenzen machen deutlich, dass Geldwerte trotz Aufsicht und Einlagensicherung nicht abgesichert sind. Eine Immobilie ist und bleibt ein solider Sachwert und ein reeller Wert, der alle Währungs-reformen in der Vergangenheit gut, ja meistens sogar mit hohen Wertzuwächsen, überstanden hat.
Die Eigentümer erhalten für sich und ihre Angehörigen ein bevorzugtes Belegungsrecht in der erworbenen Einrichtung. Oft wird dieses Belegungsrechtauchauf die Standorteder gesamten Betreibergruppe ausgeweitet. Das heißt für Sie: Sie stehen ganz oben auf der Warteliste!
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wird in einigen Jahren vielerorts die Nachfrage nach Pflegeunterkünften stark ansteigen. Ihr Vorbelegungsrecht, welches Sie bei einem Verkauf der Immobilie an den neuen Eigentümer übertragen, kommt Ihnen und dem neuen Käufer hier zugute. Der neue Eigentümer kann die erworbene Pflegeimmobilie bei Bedarf unbürokratisch selbst oder für seine Angehörige nutzen. Das kann ein großer Anreiz für einen Käufer sein, Ihren Wunschpreis in einem Markt mit steigender Nachfrage und oftmals fehlendem Pflegeplatzangebot zu akzeptieren.

Unser Qualitätsanspruch

  • aktiv beraten, statt nur verkaufen
  • objektbezogene Chancen/Risikoaufklärung
  • Sicherheit vor Rendite
  • professionelle Verkaufsabwicklung
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