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Kaufnebenkosten

Beim Kauf von Immobilien in Deutschland fallen grundsätzlich sogenannte Kaufnebenkosten (oder Erwerbsnebenkosten) an. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Je nach Bundesland und Notar sind die Kosten verschieden hoch. Die Kaufnebenkosten fallen nur einmalig beim Kauf einer Immobilie an und werden in der Regel vom Käufer gezahlt. Die wichtigsten Kostenpunkte sind die Maklerprovision, das Notarhonorar, die Grunderwerbssteuer und Grundbuchkosten. Diese werden prozentual vom Kaufpreis errechnet.

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