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Kaufnebenkosten
Beim Kauf von Immobilien in Deutschland fallen grundsätzlich sogenannte Kaufnebenkosten (oder Erwerbsnebenkosten) an. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Je nach Bundesland und Notar sind die Kosten verschieden hoch. Die Kaufnebenkosten fallen nur einmalig beim Kauf einer Immobilie an und werden in der Regel vom Käufer gezahlt. Die wichtigsten Kostenpunkte sind die Maklerprovision, das Notarhonorar, die Grunderwerbssteuer und Grundbuchkosten. Diese werden prozentual vom Kaufpreis errechnet.- Die Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 3,5% (z.B. in Bayern) bis zu 6,5% (z.B. in Schleswig-Holstein).
- Die Notar- und Grundbuchkosten betragen ca. 1,5% bis 2,5% vom Kaufpreis und sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland und von Notar zu Notar verschieden.
- Die Maklerprovision wird je nach Vereinbarung vom Käufer, Verkäufer oder von beiden je zur Hälfte getragen. Beim Erwerb von Pflegeimmobilien trägt meist der Bauträger die Kaufnebenkosten. Für den Käufer ist der Kauf eines Pflegeappartements in der Regel provisionsfrei.