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Heimaufsicht

Im Sinne des Heimgesetzes(HeimG) werden alle Arten von Heimen durch die Heimaufsichtsbehörden kontrolliert und beraten.

Hierzu zählen Pflegeheime, Altenwohn- und -pflegeheime, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Wohnheime der Behindertenhilfe und Hospize. Auch Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften und Wohngruppen, Übergangseinrichtungen und Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen können als Heim im Sinne des Heimgesetzes gesehen werden.
Aufgaben der Heimaufsicht

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