Lexikon-Übersicht

Heimaufsicht

Im Sinne des Heimgesetzes(HeimG) werden alle Arten von Heimen durch die Heimaufsichtsbehörden kontrolliert und beraten.

Hierzu zählen Pflegeheime, Altenwohn- und -pflegeheime, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Wohnheime der Behindertenhilfe und Hospize. Auch Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften und Wohngruppen, Übergangseinrichtungen und Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen können als Heim im Sinne des Heimgesetzes gesehen werden.
Aufgaben der Heimaufsicht

Unser Qualitätsanspruch

  • aktiv beraten, statt nur verkaufen
  • objektbezogene Chancen/Risikoaufklärung
  • Sicherheit vor Rendite
  • professionelle Verkaufsabwicklung
  • hervorragender Aftersale-Service

Ihre Pflegeimmobilien- & Anlage-Profis

30 Jahre Erfahrung mit Immobilien
  • Unabhängige Beratung
  • Pflegekompetenz
  • Recherchen / Publikationen
Erfahrungen & Bewertungen zu IBY Investment GmbH