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Heimaufsicht
Im Sinne des Heimgesetzes(HeimG) werden alle Arten von Heimen durch die Heimaufsichtsbehörden kontrolliert und beraten.Hierzu zählen Pflegeheime, Altenwohn- und -pflegeheime, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Wohnheime der Behindertenhilfe und Hospize. Auch Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften und Wohngruppen, Übergangseinrichtungen und Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen können als Heim im Sinne des Heimgesetzes gesehen werden.
Aufgaben der Heimaufsicht
- Kontrolle und Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Mängelbeseitigung durch Auflagen bzw. Anordnungen
- Qualitätssicherung in der Einrichtung in Bezug auf Betreuung und Pflege
- Kompetente Beratung für Bewohner und Angehörige, Mitarbeiter und Träger der Einrichtung sowohl bei Gründung als auch bei der Leitung des Heimbetriebes
- Abstimmung der Arbeiten zusammen mit den Pflegekassenverbänden, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern durch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften
- Weiterbildungsmaßnahmen