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Gemeinschaftseigentum

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) regelt alle Bereiche die nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Hierzu zählen in erster Linie das Grundstück auf dem das Wohneigentum steht, Treppenhäuser, Flure, Heizräume und Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Trockenraum und Fahrradabstellraum.

Speziell bei Pflegeimmobilien kommen, anders als bei normalen Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, folgende Bereiche hinzu: Aufzüge, Räume für das Service- und Pflegepersonal, Aufenthaltsräume, Wäscherei, Gemeinschaftsbäder, Großküche, usw.

Bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie wird die Pacht auf den gesamten Miteigentumsanteil, also inklusive Gemeinschaftseigentümern (wie Waschküche, Aufzüge usw.) bezogen und berechnet. Ein klarer Vorteil für Investoren, da bei herkömmlichen Eigentumswohnungen die Miete nur auf die jeweilige Wohnfläche berechnet wird.

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