Lexikon-Übersicht

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in Deutschland auf das Eigentum an Grundstücken (Substanzsteuer) und deren Bebauung erhoben. Diese ist durch das Grundsteuergesetz (GrSTG) geregelt.

Erhoben wird die Grundsteuer von den Kommunen (Gemeinden, Städte). Mit Hilfe des individuellen Hebesatzes kann der Einheitswert der Steuer erhöht werden. Da sich Immobilien nur wenig verändern, ist die Grundsteuer eine recht beständige Steuer.

Für Agrarflächen der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A. Für baulich nutzbare und genutzte Flächen gilt die Grundsteuer B.

Als Mieter einer normalen Eigentumswohnung findet man die Grundsteuer meist in den Nebenkostenabrechnungen wieder. Bei Pflegeimmobilien wird die Grundsteuer in der Regel vom Eigentümer getragen. In seltenen Fällen übernimmt dies der Betreiber.

Unser Qualitätsanspruch

  • aktiv beraten, statt nur verkaufen
  • objektbezogene Chancen/Risikoaufklärung
  • Sicherheit vor Rendite
  • professionelle Verkaufsabwicklung
  • hervorragender Aftersale-Service

Ihre Pflegeimmobilien- & Anlage-Profis

30 Jahre Erfahrung mit Immobilien
  • Unabhängige Beratung
  • Pflegekompetenz
  • Recherchen / Publikationen
Erfahrungen & Bewertungen zu IBY Investment GmbH