Lexikon-Übersicht

Ersteinrichtung

Die einzelnen Pflegeimmobilien (Apartments) werden inklusive der Ersteinrichtung an den Träger vermietet. Die Einrichtungskosten für die Ersteinrichtung müssen vom Investor mitfinanziert werden. Die Kosten zählen zur Kostengruppe 600 nach DIN 276. Kosten für die Beseitigung oder Neuanschaffung von beschädigten und/oder abgenutzten Einrichtungsgegenständen werden in der Regel vom Betreiber übernommen.

Unser Qualitätsanspruch

  • aktiv beraten, statt nur verkaufen
  • objektbezogene Chancen/Risikoaufklärung
  • Sicherheit vor Rendite
  • professionelle Verkaufsabwicklung
  • hervorragender Aftersale-Service

Ihre Pflegeimmobilien- & Anlage-Profis

30 Jahre Erfahrung mit Immobilien
  • Unabhängige Beratung
  • Pflegekompetenz
  • Recherchen / Publikationen
Erfahrungen & Bewertungen zu IBY Investment GmbH