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Ersteinrichtung
Die einzelnen Pflegeimmobilien (Apartments) werden inklusive der Ersteinrichtung an den Träger vermietet. Die Einrichtungskosten für die Ersteinrichtung müssen vom Investor mitfinanziert werden. Die Kosten zählen zur Kostengruppe 600 nach DIN 276. Kosten für die Beseitigung oder Neuanschaffung von beschädigten und/oder abgenutzten Einrichtungsgegenständen werden in der Regel vom Betreiber übernommen.