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Angebotsannahmeverfahren

Es gibt 2 Möglichkeiten der Beurkundung von Immobilienkäufen.
In den meisten Fällen treffen sich Verkäufer und Käufer zu einem gemeinsamen Termin bei einem gemeinsamen Notar um den Kaufvertrag der Immobilie zu beurkunden. Diese Methode ist die schnellste und einfachste, denn langwieriges Warten auf eine Bearbeitung der Unterlagen von einem zweiten Notar entfällt somit.

Können sich die Vertragsparteien nicht auf einen gemeinsamen Notar einigen oder besteht durch z.B. eine große räumliche Distanz nicht die Möglichkeit einer gemeinsamen Wahrnehmung eines Notartermins von Käufer und Verkäufer, so besteht auch die Möglichkeit des Angebotsannahmeverfahrens.

Hierzu wählen sowohl Käufer als auch Verkäufer jeweils einen eigenen Notar aus. Normalerweise legt der Käufer dem Verkäufer ein von einem Notar ausgestelltes rechtsverbindliches Kaufangebot vor. Dieses ist häufig zeitlich befristet und beinhaltet dieselben Punkte, wie bei einer gemeinsamen Beurkundung. Durch die Kaufvertragsannahme des Verkäufers bei seinem Notar wird der Kaufvertrag rechtswirksam.

Doch auch eine umgekehrte Abwicklung ist möglich. Hierzu unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein notarielles Angebot zum Immobilienverkauf. Durch die Annahme des Kaufvertrages durch Käufer wird dieser rechtswirksam. Dieser Weg der notariellen Beurkundung ist aber eher unüblich.

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