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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Wohnungsteileigentum wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die einzelne Wohneinheit muss mittels Decken und Wänden von anderen Wohneinheiten getrennt sein und eine in sich geschlossene Wohnung bilden. Jede Wohneinheit muss hierbei sowohl über eine eigene Küche / Kochnische verfügen als auch ein eigenes Bad mit WC vorweisen. Ein separater Zugang über das Treppenhaus oder ein Zugang zur Wohneinheit über eine eigene, abschließbare Türe ins Freie ist zwingend erforderlich.
Die zuständige Baubehörde bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung die rechtliche Voraussetzung des Wohnungsteileigentums. Dazu wird vom Architekten eine Teilungserklärung erstellt und anschließend notariell geprüft und beglaubigt.

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