Gemäß Wohnungseigentümergesetz (WEG) handelt es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft um die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnanlage (Pflegeheim). Sie ist theoretisch unauflöslich. Eine einvernehmliche Auflösung ist jedoch möglich (z.B. durch die Zerstörung des Gebäudes).
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