Lexikon-Übersicht
Vertragslaufzeit
In der Regel laufen Pachtverträge mit einem Betreiber eines Pflegeheimes über 20 bis 25 Jahre. Die maximale Laufzeit von 25 Jahren darf gesetzlich nicht überschritten werden. Eine Verlängerung des Pachtvertrages von fünf Jahren ist ein- bis zweimal möglich.Ist ein Pflegeheim gut ausgelastet und rentabel, werden die auslaufenden Pachtverträge meist vorzeitig neu verhandelt und neue Pachtverträge mit neuen Bedingungen und einer weiteren Laufzeit von 20 bis 25 Jahren abgeschlossen. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine weitreichende Planungssicherheit für Betreiber/Pächter und Verpächter.