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Pflegeappartement

Bei einem Pflegeappartement handelt es sich um eine in sich abgeschlossene Wohneinheit in einem Pflegeheim.

Durch den Erwerb einer solchen Pflegeimmobilie erwirbt der Käufer (Investor) das Pflegeappartement als Sondereigentum zusammen mit den dazugehörigen Anteilen am Gemeinschaftseigentum. Zusammen ergeben sie den gesamten Miteigentumsanteil an dem Pflegeheim. Daraus errechnet sich dann der Pachtanteil, den der Betreiber an den Investor bezahlen muss.

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