Bei Pflegeimmobilien fallen in der Regel sogenannte Pre-Openingkosten an. Diese werden bereits im Vorfeld vereinbart und ermöglichen dem Betreiber einen guten Anlauf des Pflegeheimes. Gerade in der Anfangszeit hat der Betreiber hohe Personalkosten, welche sich erst mit Vollbelegung des Hauses tragen. In die Investitionskosten wird deshalb im Normalfall eine halbe Jahresmiete als Pre-Openingkosten eingerechnet. Die erste Pachtzahlung erfolgt somit im 7. Monat des Betriebes an den Eigentümer.
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