Pächter (Betreiber) und Eigentümer schließen einen notariell beurkundeten Pachtvertrag. Dieser regelt - anders als bei einem Mietvertrag - auch die Art der Nutzung des Pachtgegenstandes (Pflegeimmobilie). Genauso wie bei einem Mietvertrag ergibt sich aus einem Pachtvertrag ein Dauerschuldverhältnis.
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