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Notar

Bei einem Notar handelt es sich um eine juristische Person. Er beurkundet und beglaubigt Rechtsgeschäfte, Unterschriften, Beweise und Tatsachen. Auch für die Hinterlegung von Kostbarkeiten und Geld ist der Notar zuständig.

Je nach Bundesland handelt es sich um Amtsnotare oder freiberufliche Notare. Zwingend vorgeschrieben ist für einen Notar eine Ausbildung zum Volljuristen.

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