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Laufende Nebenkosten

Laufende Nebenkosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, Müllgebühren, Kosten für Heizung, Strom und Wasserversorgung und Abwassergebühren, können bei einer Pflegeimmobilie genau wie bei einem gewöhnlichen Wohneigentum dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Kosten für die Verwaltung, Rücklagen für eventuelle Mietausfälle oder die Instandhaltung der Immobilie können allerdings nicht auf den Mieter übertragen werden.

Der Eigentümer einer Pflegeimmobilie kann im Gegensatz zum Eigentümer einer Eigentumswohnung die entstandenen Instandhaltungskosten teilweise auf den Mieter (Betreiber) umlegen, denn dieser ist verpflichtet sich um die Instandhaltung des Gebäudeinneren zu kümmern. Deshalb fallen für den Eigentümer einer Pflegeimmobilie lediglich Kosten für die Rücklagenbildung „Dach und Fach" an.

Bei einem Neubau kann man davon ausgehen, dass die ersten Reparaturen meist erst nach 10 Jahren oder mehr zu erwarten sind. In diesem Zeitraum können genügend Rücklagen gebildet werden, um diese Reparaturen abzudecken. Der Eigentümer einer Pflegeimmobilie kann mit jährlichen Nebenkosten in Höhe von ca. 500,- € rechnen. Dies ist wesentlich weniger als bei einer herkömmlichen Eigentumswohnung.

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